NABUtalk Natura-2000, NABU / A.Sevens

Hintergrund

  • Naturschutzpolitik umfasst alle politischen und strategischen Anstrengungen zur Erhaltung der Natur inklusive der Biodiversität auf regionaler, nationaler und globaler Ebene. Hierauf versucht der NABU als „Anwalt der Natur“ Einfluss auf Politiker und politische Institutionen zu nehmen, um die Umweltauswirkungen des Menschen so weit zu reduzieren, dass auch noch zukünftige Generationen unsere Natur wie heute erleben und genießen können, sie uns mit fruchtbaren Böden, sauberem Wasser und Luft die Grundlage für unser Leben bereitstellt.
  • Der Begriff Naturschutz differenziert sich vom Begriff Umweltschutz durch die Betrachtungsweise des Menschen. Umweltschutz bezieht sich vor allem auf die allgemeinen Aktivitäten des menschlichen Lebens und deren Einfluss auf die Umwelt. Daher fordert der Umweltschutz z.B. den Ausbau erneuerbarer Energien, um unser Klima zu erhalten. Der Naturschutz fokussiert sich auf die Landflächen und deren Ökosysteme inklusive der darin vorkommenden Arten. In diesem Punkt kann es zu Konflikten zwischen Natur- und Umweltschutzinteressen kommen, etwa wenn Zugvögel in größerem Umfang durch Windenergieanlagen getötet werden, so dass dies populationsmindernde Effekte hat. Im Rahmen von Naturschutzbestrebungen sollen Beeinträchtigungen durch den Menschen verhindert werden, um die Flora und Fauna zu erhalten. Im zweiten Schritt werden bereits erfolgte Eingriffe in die Natur wieder korrigiert.
9. UN-Vertragsstaaten-Naturschutzkonferenz (CBD 9 vom 19. bis 30. Mai 2008). Eröffnung der NABU-Jurte auf der Expo der Vielfalt. NABU / T.Jahn

Lösungen und Schutzmaßnahmen

  • Die Einhaltung und Ausgestaltung von Gesetzen, Verordnungen und Programmen auf EU-, Bundes- und Landesebene spielt eine große Rolle in der Naturschutzpolitik, da hierüber direkt Einfluss genommen werden kann auf die Art und Weise der Nutzung vor Ort. Das Bundesnaturschutzgesetz bildet natürlich national die wichtigste Grundlage, aber auch Anknüpfungen z.B. zum Baugesetzbuch sind immer wieder relevant. Auf Ebene der Bundesländer werden diese nationalen Gesetze meist mit Landesnatur-schutzgesetzen und Landesverordnungen zu den jeweiligen Themen ausgestaltet. So gibt es z.B. auf Bundesebene die Bundesdüngeverordnung, die in den Ländern mit Landesdüngeverordnungen ausgestaltet werden (Grund: Föderalismus). 
  • Inzwischen haben die EU-Mitgliedstaaten knapp ein Fünftel der EU-Landfläche als Natura-2000-Flächen deklariert, insgesamt über 27.000, in Deutschland über 5.000 Gebiete. Von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers, von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer umfasst Natura-2000 die wertvollsten noch erhaltenen Naturschätze der EU. Aber auch auf den ersten Blick weniger spektakuläre Gebiete wie artenreiches Grünland im Mittelgebirge oder naturnahe städtische Parks können zu Natura-2000 zählen. Ausgewählt wurden die Gebiete nach wissenschaftlichen Kriterien gemäß ihrer EU-weiten Bedeutung für bestimmte Tier- und Pflanzenarten oder Lebensraumtypen.
  • Weitere Instrumente im Naturschutz sind diverse internationale Abkommen. Das zentralste ist die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity). Die Völkergemeinschaft hat erkannt, dass das Problem sehr komplex ist und nicht durch isolierte Naturschutzaktivitäten gelöst werden kann, sondern weltweite Zusammenarbeit erfordert. Deshalb wurde die CBD geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Die CBD ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das Übereinkommen von 196 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert worden (Stand: Februar 2018). Die Mitgliedsstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu erhalten und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.
NABU / L. Kihl

NABU-Aktivitäten

  • Der NABU und seine europäischen Partner im BirdLife-Netzwerk setzen sich schon seit Jahrzehnten für die Ausweisung, den Schutz und, wo nötig, die Pflege (Management) der Natura-2000-Gebiete ein, und viele Stadt- und Kreisverbände des NABU arbeiten aktiv mit bei der Betreuung, dem Management und dem Monitoring (Erfassung der Entwicklung von Arten und Lebensräumen) dieser Flächen.
  • Neben dem kleinräumigen Naturschutz nimmt der NABU über die Landesverbände und den Bundesverband Einfluss auf die Ausweisung von Großschutzgebieten. Das sind Gebiete, die auf großer Fläche einzigartige Natur beheimaten. Nationalparke und in begrenztem Maße auch Biosphärenreservate bieten der Natur einen Raum, in dem sie sich weitgehend natürlich entwickeln kann. Sie sind daher als Ergänzung der kleinräumigeren Naturschutzgebiete besonders wertvoll. Oftmals muss man gegen regionale Widerstände ankämpfen. Die Bewohner befürchten wirtschaftlichen Verfall, was sich im Nachhinein in aller Regel als nicht berechtigt zeigt. Ganz im Gegenteil profitiert die Region durch eine erhöhte Touristenanzahl, die Geld und damit Arbeitsplätze in die Region bringen. Der erste nordrhein-westfälische Nationalpark Eifel beispielsweise hat sich einer Untersuchung zufolge zu einer touristischen Attraktion entwickelt. Die Zahl der Besucher habe sich seit 2007 auf knapp 900.000 fast verdoppelt. Rund 50 Prozent der Besucher kamen demnach wegen des Nationalparks in die Region, deutlich mehr als bei der letzten Untersuchung 2007 (27 Prozent). Übernachtungsgäste blieben mit 4,6 Tagen spürbar länger als damals. 
  • Zur Naturschutzpolitik gehört auch das Klagen gegen Bauvorhaben, wenn unrechtmäßige Eingriffe in die Natur zu befürchten sind. Klagen im Namen anderer sieht unser Rechtssystem eigentlich nicht vor. Eine Ausnahme ist die sogenannte Verbandsklage. Die ermöglicht es Umweltverbänden wie dem NABU, im Namen der Natur vor Gericht zu ziehen. Laut einer vom Sachverständigenrat für Umweltfragen in Auftrag gegebenen Studie haben deutsche Umweltverbände zwischen 2013 und 2016 im Schnitt 35-mal pro Jahr geklagt. 
  • Darüber hinaus wird der NABU oftmals bei regionalen Planungsverfahren mit einbezogen. Hierzu werden Stellungnahmen von ortskundigen Experten verfasst.
Natura-2000-Kommune Reginu, NABU / A.v.Lindeiner
Illustration: S. Gendera
NABU | 4.2 Naturschutzpolitik
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