Birdwatch-Fotoshooting an einem Nachmittag, NABU / Rottmann

Hintergrund

  • Wenn Vögel aus unserer Landschaft verschwinden, ist das ein Alarmsignal. Dann stimmt etwas nicht mit einer „lebenswerten, gesunden Umwelt“ und dann muss sich etwas ändern. Vögel sind hervorragende Indikatoren für Umweltveränderungen. Hauptursache für das aktuelle Vogelsterben ist das Verschwinden der weitverbreiteten Arten der Agrarlandschaft. Das ist also ein klarer Indikator dafür, dass besonders bei unserer heutigen Landwirtschaft etwas nicht in Ordnung ist. 
  • „Zugvögel kennen keine Grenzen“ lautet ein bekanntes Schlagwort. Dasselbe gilt für den Vogelschutz, der sich bei wandernden Vogelarten folgerichtig auf die Bewahrung und Schaffung von Brut-, Rast- und Überwinterungsplätzen konzentriert. Aber auch die ganzjährig bei uns lebenden Vögel sind letztlich einer Umwelt ausgesetzt, die mehr und mehr globalen Einflüssen unterliegt. Hinzu kommt: Viele der Regelungen, die heute unsere Landschaften und deren ökologische Qualität prägen, entstammen nicht mehr der nationalen Gesetzgebung. So sind nationaler und internationaler Vogelschutz zwei Seiten einer Medaille.
NABU / S.Hennigs

Gefahren und Herausforderungen

  • Immer mehr Vogelarten und sogar ganze Artengruppen werden seltener und drohen auszusterben. In nur 12 Jahren (zwischen 1998 und 2009) ist der Gesamt-Vogelbestand in Deutschland nach offiziellen Daten der Bundesregierung um 15 Prozent zurückgegangen. Wir Menschen mit unseren Wirtschaftsformen und dem Verbrauch an Natur und Umwelt sind es, die den Lebensraum reduzieren, Nahrung vermindern, Vögel verfolgen, fangen und töten, bis letztlich wieder eine Art die Liste der ausgestorbenen Vögel verlängert. Vogelschutz ist deshalb eine Herausforderung für die Naturschützer und alle an der Erhaltung der Natur Interessierten.

Lösungen und Schutzmaßnahmen

  • Unter den internationalen Bestimmungen bilden zwei EU-Richtlinien das Rückgrat des Vogelschutzes in Deutschland: Die 1979 in Kraft getretene Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG – kurz: Vogelschutzrichtlinie) und die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG, kurz: FFH-Richtlinie) von 1992. EU-Richtlinien müssen innerhalb einer bestimmten Frist in direkt geltendes, nationales Recht umgesetzt werden. Mit beiden Richtlinien haben sich die Mitgliedstaaten der EU unter anderem verpflichtet, Schutzgebiete für gefährdete Arten und ihre Lebensräume auszuweisen. Diese Schutzgebiete bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, das inzwischen rund 14 Prozent der Landfläche Deutschlands umfasst. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten für besonders bedrohte Arten zielt die Vogelschutzrichtlinie auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung aller europäischen Vogelarten ab. Sie enthält daher auch Bestimmungen über Jagdzeiten und verbotene Jagdmethoden, da es eines ihrer wesentlichen Ziele war und ist, die Bejagung von Vogelarten (des Anhang II) einheitlich zu reglementieren und die Jagd auf Zugvögel einzudämmen.
Kraniche in Nienwohld, NABU / J.Kuben

NABU-Aktivitäten

  • Im Orts- und Kreisverband steht die praktische Arbeit im Vordergrund, vom Nisthilfenangebot über die Biotoppflege bis hin zu Grundstückskäufen zur Sicherung wertvoller Lebensräume. Auch Anträge auf die Unterschutzstellung wertvoller Gebiete für die Vogelwelt gehören dazu. Der NABU selbst betreut derzeit rund 80.000 Hektar Flächen, die teils vereinseigen, angepachtet oder zur vertraglichen Pflege übernommen worden sind. Zusammen mit den Gebieten, für die sich unsere Gruppen verantwortlich fühlen, das können zum Beispiel Vogel- oder Naturschutzgebiete sein, ergibt sich sogar eine Gesamtfläche von rund 1,1 Millionen Hektar. Der NABU leistet damit seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung unserer Vogelwelt.
  • Viele unserer Aktiven sind dort gleichermaßen engagiert. Sie liefern wichtige Grundlagen für den Vogelschutz, z.B. mit Fallstudien zu einzelnen Vogelarten oder Artengruppen wie den Wiesenvögeln oder durch ihre Beteiligung am Vogelmonitoring, den regelmäßigen Bestandserfassungen.
  • Unser Wappentier ist der Weißstorch. Sein Schutz liegt dem NABU ganz besonders am Herzen. NABU-Gruppen, Storchenzentren, die Bundesarbeitsgruppe „Weißstorchschutz“ im NABU und das im Storchendorf Bergenhusen gelegene Michael-Otto-Institut setzen sich seit vielen Jahren erfolgreich für den bedrohten Vogel ein. Alle 10 Jahre – zuletzt 2015 – organisiert der NABU die globale Zählung der Weißstörche.
  • Ebenso könnte man die Arbeit zum Schutz des Kranichs in Deutschland anführen. Sie wird koordiniert durch unsere Bundesarbeitsgruppe Kranichschutz. Die beiden größten deutschen Rastgebiete von Kranichen (Vorpommersche Boddenlandschaft und Rhinluch bei Berlin) werden durch NABU-Zentren betreut: in Groß-Mohrdorf bei Stralsund und in Linum). Der Brutbestand des Kranichs hat in Deutschland seit 1990 um über 400 Prozent zugenommen! 
  • NABU-Grundsatzprogramm Vogelschutz (rechte Tabelle).
Illustration: S. Gendera
NABU | 2.4 Vogelschutz