Das Johanniter-Team aus Rheinhessen ist stets bereit, verunglückte Personen aus dem Ausland nach Hause zu holen. Foto: Dennis Weber

Als Dank für die Fördermitgliedschaft stehen die Johanniter bereit, verunglückte oder erkrankte Mitglieder aus dem Ausland zur Behandlung an ihren Heimatort zurückzuholen. Die Rückholung wird von den Johannitern selbst durchgeführt, es werden keine Drittunternehmer beauftragt (außer Krankentransporte vor Ort zum Flughafen bzw. zur aufnehmenden Klinik in Deutschland, falls vor Ort keine Transportmöglichkeit durch die Johanniter gegeben ist).

Die Alarmzentrale des Auslandsrückholdienstes ist 24/7 besetzt, Anfragen werden rund um die Uhr aufgenommen und verzögerungsfrei bearbeitet.

Hintergründe

Bei Notfällen im Ausland, wie einem Unfall oder einer Krankheit, kann jedes aktive und fördernde Mitglied der Johanniter unter bestimmten Bedingungen den Johanniter-Auslandsrückholdienst nutzen. Auch Ehepartner, Kinder, die noch Kindergeld beziehen, und Lebensgefährten, die im selben Haushalt leben, können den Auslandsrückholdienst nutzen. 

Der Rückholdienst erfolgt per Flugzeug oder Krankentransportwagen. Für den Rückholdienst auf dem Luftweg werden verschiedene Ambulanzflugzeuge eingesetzt, die mit EKG, Defibrillator und Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Sofern keine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist, können die Rückholungen unter medizinischer Begleitung auch als Stretcher-Transporte in Verkehrsflugzeugen erfolgen.

Bedingungen für den Auslandsrückholdienst

1. Der Johanniter-Auslandsrückholdienst gilt für 

  • aktive und fördernde Mitglieder der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
  • deren Ehegatten oder Lebensgefährten (soweit Letztgenannte der Johanniter-Mitgliederverwaltung unter gleicher Adresse wie das Mitglied gemeldet sind oder das Zusammenleben durch amtliche Meldebescheinigung nachgewiesen wird) und
  • Kinder des Johanniter-Mitgliedes, soweit für sie Kindergeld bezogen wird.

2. Der jeweils geltende jährliche Mitgliedsbeitrag muss entrichtet worden sein.

3. Der Hauptwohnsitz der betroffenen Person ist in Deutschland.

4. Die maximale Auslandsaufenthaltsdauer beträgt drei Monate pro Reise.

5. Bei der betroffenen Person muss eine Erkrankung oder eine Unfallverletzung vorliegen, die im Ausland eingetreten ist und eine medizinische Heilbehandlung erfordert, in deren Verlauf eine Rückführung medizinisch notwendig wird. Als Ausland gelten alle Länder mit Ausnahme Deutschlands und desjenigen Landes, in dem die betroffene Person den ständigen Wohnort bzw. Wohnsitz hat.

6. Die Johanniter führen medizinisch notwendige Rückführungen und ärztlich angeordnete Rettungsflüge (keine Primärrettung) aus dem Ausland zu einem geeigneten Krankenhaus durch, das dem Wohnsitz der betroffenen Person am nächsten liegt. Die medizinische Notwendigkeit der Rückholung sowie die Transportfähigkeit der betroffenen Person müssen durch Ärzt*innen-Gespräche bestätigt sein. Eine Rückführung ist medizinisch notwendig, wenn am Ort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet und deshalb eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Eine Rückführung wird nur dann durchgeführt, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach Art oder Schwere der Erkrankung bzw. der Unfallfolgen einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigt.

7. Die Auslandsrückholung gilt nicht für Krisen- und Kriegsgebiete. Insoweit sind die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes maßgebend. Eine Rückholung kann in diesen Fällen nur aus dem sicheren Nachbarland erfolgen, wohin sich die betroffene Person auf eigene Kosten transportieren lassen muss.

8. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Rückholung 

  • bei Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie bei Folgen von Unfällen, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen verursacht worden sind
  • bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen sowie bei Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • bei Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise auftreten mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.

9. Die betroffene Person ist verpflichtet, die Johanniter bei den anfallenden Formalitäten nach Möglichkeit zu unterstützen. Außerdem ist die betroffene Person verpflichtet, den Johannitern die Einholung von erforderlichen Auskünften zu ermöglichen (insbesondere Entbindung von der Schweigepflicht).

10. Die Rückholung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer unverzüglich und ausschließlich bei der Johanniter-Alarmzentrale des Auslandsrückholdienstes in Köln anzufordern.

11. Der Johanniter-Auslandsrückholdienst übernimmt grundsätzlich keine Kosten, die bei Rückholungen der betroffenen Person durch andere Organisationen, durch Versicherungen oder sonstige leistungspflichtige Dritte entstehen oder entstanden sind. Auch anteilige Übernahme solcher Kosten wird nicht gewährt.

Der Johanniter-Krankenwagen und der Jet im Hangar in Köln sind immer startbereit. Foto:Johanniter

Herausforderungen

Mit der ersten Anfrage durch das Mitglied oder seine Angehörigen steht der Auslandrückholdienst vor zwei entscheidenden Fragestellungen:

Wie ist die genaue medizinische Situation?
Oft besteht eine Sprachbarriere zwischen den behandelnden Ärzten und Ärztinnen vor Ort, den betroffenen Mitgliedern und deren Angehörigen. Hinzu kommt die besondere menschliche Belastung eines akuten Notfalls im Ausland, wo oft die medizinischen Möglichkeiten nicht so gut sind wie in Deutschland. Deshalb fragen die geschulten Mitarbeitenden der Alarmzentrale im ersten Schritt alle verfügbaren Informationen und vor allem Kontaktdaten vor Ort ab. Zur weiteren Klärung ist mindestens ein Ärzt*innen-Gespräch obligatorisch, in dem die erfahrenen Ärzte und Ärztinnen der Auslandsrückholung sich ein genaues Bild über die Diagnose und gesundheitliche Situation machen. Hierauf folgt die Entscheidung, auf welchem Weg eine Rückholung möglich ist.

Welche Besonderheiten sind bei der Rückholung zu beachten und was ist (ggfs. vor Ort) zu organisieren?
Die Fragen beginnen bei der Organisation des Transports vom Krankenhaus zum Flughafen und enden bei der Beschaffung der notwendigen Visa und Übermittlung der Daten an die Luftsicherheitsbehörden. Neben der reinen Organisation stehen aber auch die Fragen, was bei der medizinischen Ausrüstung besonders zu beachten ist (z.B. beim Transport infektiöser Patient*innen), ob spezielles medizinisches Equipment benötigt wird und was bei der Organisation der Aufnahme im Zielkrankenhaus in Deutschland beachtet werden muss.

Bei allen diesen kleinen und großen Herausforderungen hat sich die in langen Jahren gesammelte Erfahrung und Kompetenz des Teams des Auslandsrückholdienstes bewährt.

(1) Einweisung auf den neuen Defibrillator durch den Arzt. Foto: Johanniter
(2) Verladen einer PIU (Patient Isolation Unit) vor dem Transport eines infektiösen Patienten. Foto: Johanniter   

Schon gewusst?

  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde das Equipment durch Einführung des neuen Defibrillators „Corpuls C3 Touch“ aktualisiert. Die Johanniter sind die erste Hilfsorganisation in Deutschland, die für ihren Auslandsrückholdienst dieses modernste zur Verfügung stehende Gerät vorhält! (1)
  • Die Gesamtentfernung aller Rückholungen in 2019 entspricht 6,1 Erdumrundungen!
  • Der durchschnittliche Bodentransportumlauf betrug 856 km. (Hiervon wird etwa die Hälfte der Distanz mit dem Patienten oder der Patientin zurückgelegt.)
  • Für die Rückholung infektiöser Patient*innen können die Johanniter auf eine „PIU“, eine Transporteinheit mit einem „Schutzzelt“, zurückgreifen. (2)
  • Die weiteste Rückholung führte auf die Südhalbkugel der Erde bis hinter die Datumsgrenze und machte einen zweimaligen Austausch der Flight-Crew notwendig.
  • Jedes Fördermitglied erhält nach circa zwei Wochen ein Begrüßungsschreiben mit dem Mitgliedsausweis, auf dem neben der Mitgliedsnummer auch alle wichtigen Infos zum Auslandsrückholdienst vermerkt sind.
Illustration: S.Gendera
Johanniter | 2.3 Auslandsrückholdienst „In der Not nicht allein – wir holen Sie heim“
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