Stand: 04.07.2022

Die Wesser GmbH setzt sich als Dienstleister seit vielen Jahren durch bundesweite Mitgliederkampagnen nachhaltig für das Bestehen der größten Hilfs- und Naturschutzorganisationen in Deutschland ein. Unsere Arbeit ist für den Erhalt dieser Organisationen essenziell und wichtig. Die Corona-Pandemie und die Notwendigkeit die Bevölkerung und unsere Mitarbeitenden vor einer Übertragung dieser Infektionskrankheit zu schützen, stellt uns bei der Umsetzung unserer Aufgabe vor neue Herausforderungen. Da unsere Mitarbeitenden täglich zu anderen Menschen persönlichen Kontakt aufnehmen, haben wir zukünftig eine besondere Verantwortung in der Umsetzung dieser Tätigkeit. Unsere Health Guidelines beinhalten Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung der Weiterverbreitung übertragbarer Infektionskrankheiten – im speziellen die Übertragung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die beschriebenen Verhaltensregeln und Maßnahmen sind verbindlich für unsere Mitarbeitenden und dienen dabei sowohl dem Selbstschutz, aber auch dem Schutz aller Personen, zu denen unsere Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt haben. Die Maßnahmen und Verhaltensregeln wurden aus den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abgeleitet.
Die Wesser Health Guidelines werden regelmäßig geprüft, und nach den neusten Erkenntnissen angepasst und aktualisiert. Eine Einhaltung der beschrieben Maßnahmen und Verhaltensregeln ist für alle unsere Mitarbeitenden zu jeder Zeit verbindlich.

Zentrale Richtlinien

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat klar formuliert, dass alle Betriebe niemanden krank zur Arbeit schicken dürfen.

Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.

Jedes Team sollte daher intern sicherstellen, dass jeder fit ist. Sollte es Bedenken geben ist sofort Rücksprache mit dem Vertrieb zu halten.
Bei jeder neuen Anreisen im Team setzen wir auf Sicherheit für unsere Mitarbeitenden & die Bevölkerung.Wir testen jeden Mitarbeiter bei Anreise! Eine Testung bei Abreise ist ebenfalls möglich.

▶ Zum Ausschluss einer Infektion des Teams haben wir in den „Wesser Health Guidelines“ alle Anreisen unter Krankheitssymptomen bereits ausgeschlossen. Alle Symptome sind vor Anreise zu kommunizieren und eine Anreise ist untersagt. Die „Wesser Health Guidelines“ sind dabei Vertragsbestandteil und werden vor Anreise an alle Mitarbeitenden versendet und kommuniziert.

▶ Diesen Schutz erweitern wir um das „WesserSchnelltestverfahren“. Wir verlangen von allen neu im Team anreisenden Mitarbeitenden einen aktuellen Nachweis zum Ausschluss einer Corona-Infektion. Außerdem testen wir ebenso (entsprechend der regionalen Bestimmungen) auf während des Aufenthalts im Team.

▶ Da wir uns den Limitationen eines Schnelltest-Verfahrens bewusst sind (z.B. Anwendungsfehler von nichtmedizinischem Personal, Zuverlässigkeit des Schnelltestverfahrens), bleiben die „Wesser Health Guidelines“ und das „Ablaufprotokoll bei Krankheitssymptomen und in Werbeteams und im Verdachtsfall einer SARS-CoV-2-Infektion“ von dieser Erweiterung unberührt. Ein PCR-Test durch medizinisches Personal im Verdachtsfall wird durch die Teststrategie nicht ersetzt.

▶ Je nach den lokalen Verordnungen, und der regionalen 7 Tage Inzidenz, testen wir auch in einem engmaschigeren Rhythmus (mehrmals wöchentlich).
Getestet
Wir begrüßen und empfehlen jedem*r Mitarbeiter*in sich vor der Anreise testen zu lassen. So hat man eine größere Sicherheit insgesamt, auch sollte ein Schnelltest "falsch-positiv" ausfallen. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter*innen wie in Punkt 2 beschrieben bei Anreise und während ihres Einsatzes getestet.

Geimpft oder genesen
Der erste Schnelltest bei Anreise ins Team, wie auch die lokal geltenden Regeln zur "Maskenpflicht" (Punkt 5) bleiben weiterhin verpflichtend auch bei genesenen oder geimpften Personen.


Für genesene gelten die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte.
Beim geringsten Verdacht einer Infektion ist unverzüglich mit dem Vertrieb Kontakt aufzunehmen. Jegliche Krankheitssymptome sind beim Teamleiter meldepflichtig. Wie im Einzelfall verfahren wird, entscheiden wir gemeinsam in Absprache mit den Kunden.

Die Teamgröße beeinflusst eine mögliche Verbreitung wesentlich. Daher planen wir momentan Teams mit 4-8 Mitarbeitern. Coaches zählen dabei nicht zur Teamgröße dazu. Den Teams werden weiterhin mindestens ein Auto pro 5 Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.

Die Teams werden allerdings auch bei einer gelockerten Lage tendenziell kleiner bleiben, da es einen großen Unterschied macht, ob sich bei einer Infektion 5 oder 14 MitarbeiterInnen in Quarantäne begeben müssen.
Während der Arbeit müssen Werber*innen einen zulässigen MNS stehts mit sich führen. Wenn es die regionalen Bedingungen vorschreiben ist, ist dieser bei allen Gesprächen mit Bürgern zu getragen - auch unter Einhaltung des Mindestabstands.

Es existieren verschiedene Schutzmöglichkeiten
1. Medizinische Masken (FFP2/FFP3)
2. Klassischer OP Mundschutz

In manchen Bundesländern oder Regionen, können bestimmte Schutzformen verpflichtend, bzw. andere nicht zugelassen sein. Alle Werber*innen sind verpflichtet sich selbst immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir stellen allen Teams in begrenztem Umfang FFP2 Masken zur Verfügung.
Das BMAS fordert von allen Betrieben, den Mindestabstand in möglichst allen Prozessen einzuhalten.

In unserem Fall ist es daher wichtig diese Regel immer einzuhalten, und im Zweifel lieber auf das Werbegespräch zu verzichten. Im Laufe des Gesprächs ist es sicher eine gute Praxis auch darauf hinzuweisen, dass man sich an den Abstand hält, damit es dem Bürger / der Bürgerin bewusst wird.

Auch bei der Darbietung der Projekte über das Tablet muss der Sicherheitsabstand immer sichergestellt sein, und darf nicht zu einer Verringerung des Abstands führen.

Ein Werbegespräch ist zu unterlassen, wenn:
Die Kontaktperson am Coronavirus (SARS-CoV-2) erkrankt ist, wegen des Verdachts unter Quarantäne steht, oder grippeähnliche Symptome zeigt (Diese Informationen sind möglichst zu Beginn des Gesprächs abzufragen)

Die Kontaktperson sich kritisch zu der Werbeaktion während der Corona-Krise äußert oder ein Gespräch aus diesem Grund als unangenehm empfindet.
Sollte es notwendig sein eine Wohneinheit zu betreten. Sei es, weil in der Region keine alternativen sanitären Einrichtungen sind, oder eine andere Situation es erfordert, muss der Werber immer einen medizinischen Mundschutz (FFP2 oder besser) tragen, und sich vor und nach betreten der Wohnung die Hände desinfizieren. Selbstverständlich muss der Bürger zu 100% damit einverstanden sein, und darf selbst zu keiner Risikogruppe zählen.

Der Kontakt mit Personen ist jeder Zeit zu meiden. Gleichzeitig sollten alle WerberInnen bei älteren Personen noch vorsichtiger sein, und sich klarer rückversichern, dass ein Gespräch auch gewünscht ist. Wir stellen daher allen Teams Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Arbeitsmaterialien dürfen natürlich weiterhin ausgeteilt werden, wenn dabei der Mindestabstand nicht unterschritten wird, und der Kunde sich das wünscht. In der Werbeplanung versuchen wir die Anzahl der Materialien möglichst auf null zu reduzieren.

Während des Arbeitstages kann es Sinnvoll sein mit Einmal-Handschuhen zu arbeiten. Diese müssen allerdings nach Gebrauch sofort entsorgt werden. Wer ohne Handschuhe arbeitet, muss sich auch Tagsüber die Hände mehrmals desinfizieren, und sollte es möglichst vermeiden sich ins Gesicht zu fassen. Auch die BürgerInnen sollten nach einem Gespräch gebeten werden sich die Hände zu waschen.

Im Team ist es faktisch unmöglich, jederzeit einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu halten. Umso wichtiger ist es, dass nur gesunde MitarbeiterInnen anreisen und die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden, nachzulesen beim BZgA unter „Hygiene Tipps“, besonders:

Regelmäßiges und gründliches Händewaschen, besonders vor dem Essen oder der Zubereitung von Speisen, nach dem Heimkommen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen, usw. Damit werden gegebenenfalls Schmierinfektionen vermieden.

Das Einhalten einer hygienischen "Nies-/Hustetikette" ist verbindlich.

 Die Wohnung soll mehrmals täglich kurz gelüftet, gereinigt und so gewissenhaft wie möglich desinfiziert werden. 

Hier findest du alle Empfehlungen und Richtlinien auf der Seite des RKI
Jedes Team sollte zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsmittel werden von Wesser bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und im Werbegebiet zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter.
Wir haben aktuell drei Verfahren, über die ein neues Mitglied seine Mitgliedschaft bestätigen kann.

A. Komplett kontaktlos durch Audio-Verifizierung der wichtigsten Daten. Der Bürger bzw. die Bürgerin muss nur die wichtigsten Vertragsbedingungen und seinen / ihren Namen laut sagen, und sich einverstanden zeigen.

B. "Ohne Unterschrift": Es wird nur die Bestätigungsmail, oder der übliche Brief verschickt. Diese Form ist rechtskräftig, bis ihr widersprochen werden sollte.

C. Durch Unterschrift mit einem unbenutzten Kuli (Giveaway). Wir werden jedes Team mit so vielen Kulis wie möglich ausstatten, damit diese gerne weitergegeben werden.
Es ist wichtig auch die BürgerInnen an selbstverständliches zu erinnern. Auch dadurch zeigt jede/r WerberIn Kompetenz und Empathie. Gerade nach einem längeren Gespräch sollte man sich automatisch die Hände waschen, um immer auf der sicheren Seite zu sein.

Je nachdem in welchem Bundesland, bzw. Landkreis geworben wird, können die Vorgaben auch restriktiver sein. Diese werden dann gesondert mit jede*r Mitarbeiter*in und der jeweiligen Teamleitung abgesprochen, und müssen zwingend eingehalten werden.

Getestet, Genesen & Geimpft – Auch da zählen alle wichtigen Bestandteile unserer Guidelines

Grundregeln der Wesser Health Guidelines inklusive Abstands- & Hygieneregeln gelten ausnahmslos weiterhin für alle Mitarbeitenden – auch geimpfte und genesene! Das Schnelltestverfahren wird bei Anreise umgesetzt. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit sich bei Abreise zu testen. Das Ablaufprotokoll im Krankheitsfall wird im Team weiterhin für alle Mitarbeitenden umgesetzt – auch für geimpfte und genesene!

Verhaltensprotokoll bei Verdachtsfällen

Im Rahmen unserer Wesser Health Guidelines stellen wir ein Ablaufprotokoll bei Krankheitssymptomen in Werbeteams und im Verdachtsfall einer Corona-Infektion bereit. Mit Hilfe dieses Protokolls sind wir in der Lage schnell und transparent zu reagieren. (PDF)

Strategische Maßnahmen im Überblick

Schnelltestverfahren – Wir testen bei Anreise!

Bei neuen An- und Abreisen im Team setzen wir auf Sicherheit für unsere Mitarbeitenden & der Bevölkerung.

Den Schutz durch unsere WHGs erweitern wir um das „Wesser Schnelltestverfahren“. Wir verlangen von allen neu im Team anreisenden Mitarbeitenden einen aktuellen Nachweis zum Ausschluss einer Corona-Infektion. Wir testen auch bei Abreise um Risiken für die Heimkehr zu reduzieren. Außerdem testen wir fortlaufend im Team, wenn es sie Pandemie oder gesetzliche Auflagen erfordern. Wie zum aktuellen Zeitpunkt verfahren wird erfahrt ihr von der zuständigen Teamleitung oder im Wesser-Büro. (PDF)