Foto: Martin Bühler

Hintergründe

Im Rettungsdienst arbeiten sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich Mitarbeitende. Die Rettungskräfte leisten erste medizinische Hilfe und transportieren die erkrankte oder verletzte Person in das nächste geeignete Krankenhaus. In manchen Fällen werden die Einsatzkräfte auch durch die Luftrettung unterstützt. Die Einsatzkräfte der Johanniter werden intensiv geschult, frischen ihr Wissen regelmäßig auf und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Zum Rettungsdienst gehören neben der Notfallrettung auch der Transport von Kranken, der Transport von Intensivpatienten, die First Responder, Bergrettung, Wasser- und Höhlenrettung sowie die Luftrettung.

Besetzung der Rettungsfahrzeuge

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) ist Ländersache und regelt für jedes Bundesland gesondert, wie die verschiedenen Rettungsfahrzeuge besetzt sein müssen. Generell gilt, dass Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge mit mindestens zwei geeigneten Personen besetzt sein müssen. Die Eignung hängt von der Art des Fahrzeuges bzw. von der Art des Einsatzes ab.

Krankentransportwägen (KTW)
Krankentransportwägen müssen mit einem*einer Rettungssanitäter*in besetzt sein, die zweite Person kann zum Beispiel Rettungshelfer*in sein.

Rettungswägen (RTW)
Ab dem 01.01.2021 muss eine Person Notfallsanitäter*in (in der Übergangszeit bis zum 31.12.2023 dürfen auch noch Rettungsassistent*innen eingesetzt werden) sein, um die Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. Die zweite Person, ob zur Versorgung oder als Fahrer*in, muss mindestens als Rettungssanitäter*in ausgebildet sein.

Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
Diese müssen mit einem Notarzt oder einer Notärztin besetzt sein, die zweite Person muss Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in sein.

Rettungstransporthubschrauber (RTH)
Müssen neben dem Flugpersonal mit einem Notarzt oder einer Notärztin besetzt sein, die zweite Person muss Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in sein. Die Mitarbeitenden verfügen zudem über zusätzliche Qualifikationen für die Flugrettung.   

Rettungskräfte bei der Erstversorgung eines Verletzten. Foto: Martin Bühler

 

Foto: Martin Bühler

Herausforderungen 

In den vergangenen Jahren sind die Angriffe auf Feuerwehren, Polizeibeamt*innen und Rettungskräfte stark gestiegen. Neben verbalen Attacken sinkt auch die Hemmschwelle für physische Angriffe immer weiter. Die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA registrierte im Jahr 2019 über 400 Angriffe auf Rettungskräfte, davon machten gefährliche und schwere Körperverletzungen fast die Hälfte aus. Um die Einsatzkräfte auf diese schwierigen Situationen vorzubereiten, bieten die Johanniter spezielle Deeskalationstrainings für ihre Einsatzkräfte an. Die Johanniter haben 2018 gemeinsam mit der Rettungsdienstbehörde des Landkreises Mainz-Bingen, der Feuerwehr der Stadt Mainz, dem DRK, den Maltesern und dem Rettungsdienst Corneli den Verein „HELFER SIND TABU!“ gegründet, um auf diese Situation aufmerksam zu machen haben.

Leistungen und Erfolge

  • 746.584 Einsätze in der Notfallrettung
  • 6.830 Luftrettungseinsätze
  • 350.674 Krankentransporte 

Schon gewusst?

Die Johanniter haben 279 Rettungswachen in Deutschland und 8.500 Mitarbeitende im Rettungsdienst, darunter zahlreiche Ehrenamtliche, die die hauptamtlichen Johanniter unterstützen und so einen unverzichtbaren Teil zu der Arbeit der Johanniter beitragen.

Illustration: S.Gendera
Johanniter | 2.1 Rettungsdienst
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