Wildkatze, NABU / M.Frank

Hintergrund

  • Die biologische Vielfalt unserer Erde lädt uns immer wieder zum Staunen und Bewundern ein. Wir begegnen ihr überall und jeden Tag, erleben dabei zahlreiche Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Sie ist Grundlage allen Lebens, sorgt selbstregulierend für sauberes Wasser, frische Luft, ein angenehmes Klima und fruchtbare Böden.
  • Als biologische Vielfalt – auch Biodiversität genannt – wird die Vielfalt der Ökosysteme, die Vielfalt der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten beschrieben. 

Bedeutung

  • Es gibt viele Gründe, die Vielfalt der Erde zu schützen, denn die Vielfalt der Natur ist die Grundlage für alles Leben und für globale wirtschaftliche Entwicklung. Pflanzen für die Grundnahrungsmittelproduktion, wie Weizen oder Reis, können durch Ungeziefer oder eine Krankheit bedroht werden. Ein historisches Beispiel ist die Kartoffelfäule in Irland des 19. Jahrhunderts. Wie groß die Bedrohung des Rückgangs der biologischen Vielfalt ist, kann man derzeit in den USA beobachten. Dort sterben viele Bienenvölker. Bienen bestäuben über 90 Obst- und Gemüsesorten. Ein Aussterben der Bienen bringt die Lebensmittelversorgung der Menschen in Gefahr.

Wesentliche Gründe für den Schutz der Vielfalt sind:

• Ethische Gründe 

• Erhalt intakter Ökosysteme samt ihrer Funktionen und Leistungen (Ökosystemdienstleistungen), wie sauberes Wasser, gesunde Böden zur Lebensmittelproduktion, Erholungswert der Natur
für den Menschen 

• Potential für Anpassung der Umwelt an Veränderungen 

• Nutzen für Ernährung und als Rohstoffe 

• Nutzen der genetischen Vielfalt 

• Ökosystemdienstleistungen 

• Nachbilden etablierter Mechanismen
(beispielsweise Bionik) 

• Erholung und Wohlbefinden des Menschen. 

Eisvogel, NABU / M.Delpho
Apollofalter, NABU / C.Bosch

Lösungen und Schutzmaßnahmen

  • Auf den weltweit zu beobachtenden, alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Deshalb wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Zudem regelt es die Zusammenarbeit zwischen den Industrieländern, wo sich ein Großteil des technischen Wissens für die Nutzung der biologischen Vielfalt befindet, und den Entwicklungsländern, wo der Großteil der biologischen Vielfalt der Welt vorkommt und wertvolles traditionelles Wissen für die traditionelle Nutzung vorhanden ist. Es geht bei dem Übereinkommen um die biologische Vielfalt und die Wahrung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen.
  • Um die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten, hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dieser Strategie wurden unter Federführung des Bundesumweltministeriums Visionen für die Zukunft entwickelt und 330 greifbare Ziele gesteckt. Um die Visionen Wirklichkeit werden zu lassen, wurden in verschiedenen Handlungsfeldern zudem 430 konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt formuliert.
  • Die meisten Eingriffe in Natur und Landschaft finden auf der lokalen und regionalen Ebene statt. Der Erhalt der biologischen Vielfalt, und damit unserer Lebensgrundlage, muss deshalb zwar auf hoher politischer Ebene beschlossen werden, die Umsetzung aber durch engagierte Akteure vor Ort erfolgen. Die Aktivierung der kommunalen Ebene ist daher besonders wichtig.
Ackerwildkräuter, NABU / H.-P.Felten

NABU-Aktivitäten

  • Die Strategie berücksichtigt dabei neben ökologischen auch soziale und wirtschaftliche Aspekte und bildet somit einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Entwicklung. Leider wurden die in der Strategie festgelegten Ziele bisher nicht erreicht. Der NABU fordert daher vermehrte Anstrengung der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, sich an die Vereinbarungen zu halten. Die zur Erfolgskontrolle in der Strategie identifizierten Indikatoren zeigen größtenteils eine zu geringe, eine stagnierende oder gar gegenläufige Tendenz, die eine Zielerreichung ohne aktives Gegensteuern in weite Ferne rücken lässt.
  • Die Anlage von Lerchenfenstern in der Landwirtschaft, Pflege und Schutz von Naturschutzgebieten oder die Minimierung des Flächenverbrauchs sind ebenso Teil der Umsetzung der Strategie wie die regionale Umweltbildung. Der NABU bündelte daher in verschiedenen Schritten gemeinsam mit kommunalen Akteuren ausgewählter Regionen bestehende und neue Maßnahmen und entwickelte daraus konkrete Handlungsleitfäden zum weiteren Schutz der biologischen Vielfalt.
  • Ob gemeinsames Anpacken für die Renaturierung von Gewässern in Hamburg im Rahmen der NABU-Gewässernachbarschaftstage, die Errichtung eines Schutzgebietsnetzwerks für Ackerwildkräuter oder die Erarbeitung von naturfreundlichen Kletterkonzepten im Frankenjura: Die Beispiele an Aktivitäten des NABU zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind vielfältig und endlos.
Illustration: S. Gendera
NABU | 2.7 Erhalt der Artenvielfalt
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