
Hintergründe
Einigen Menschen war schon vor über 100 Jahren klar, dass der Schutz unserer Vögel und Natur von großer Bedeutung und Wichtigkeit ist. So wurde am 29. November 1909 durch Prinzregent Luitpold die „Staatlich autorisierte Kommission für Vogelschutz in Bayern“ gegründet. Daraus entstand im Verlauf der Zeit der heutige zivilgesellschaftliche Naturschutzverband LBV.
Lag der Fokus damals noch auf der Vogelwelt, so hat der LBV seine Arbeit mittlerweile auf viele weitere Naturschutzthemen ausgeweitet. Bereits seit über 70 Jahren arbeiten LBV und NABU eng zusammen, seit 1999 ist der LBV der bayerische Partnerverband des bundesweiten Naturschutzverbands. In Deutschland ist der LBV ausschließlich in Bayern aktiv und dank des großen Engagements des ehemaligen Vorsitzenden Ludwig Sothmann in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten.
Auch die Mitgliederzahl hat seit 1970 stark zugenommen. Mittlerweile ist der LBV nicht nur der älteste, sondern auch einer der einflussreichsten Naturschutzverbände in Süddeutschland.

Satzungsgemäßer Zweck und Aufgaben des LBV
1. Zweck des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. ist der umfassende Schutz der Natur, insbesondere die Förderung des Arten- und Biotopschutzes.
2. Die Aufgaben und Ziele des LBV sind insbesondere:
a) Bewahrung und Verbesserung natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen der freilebenden, heimischen Tier- und Pflanzenarten.
b) Förderung ressourcenschonenden, umweltverträglichen Lebens und nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle des Menschen, der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt.
c) Mitwirkung an der Umsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen und Konventionen zum Schutz der biologischen Vielfalt (z. B. Biodiversitätskonvention).
d) Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben im Bereich des Natur- und Umweltschutzes.
e) Entwicklung und Verbreitung umweltethischer Maßstäbe unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes.
f) Förderung des Natur- und Umweltschutz sowie des Nachhaltigkeitsgedankens im gesamten Bildungs- und Erziehungsbereich. Dies kann durch die Erwachsenen- und Jugendbildung, öffentliche Veranstaltungen für alle Gesellschafts- und Altersgruppen, Lehrerfortbildung und den Betrieb eines Kindergartens geschehen. Mitbürgerinnen und Mitbürgern jeden Alters mit Behinderung soll durch die Kommunikation mit der Natur umweltpädagogisch und nachhaltig eine Verbesserung ihrer Lebensqualität ermöglicht werden.
g) Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Natur- und Umweltschutzes.
h) Einwirkung auf die Gesetzgebung, öffentliche Entscheidungsträger sowie gesellschaftlich relevante Gruppen und Organisationen im Sinne des Verbandszwecks.
i) Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte und, soweit im Einzelfall geboten, der gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelfe in öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die die Belange des Natur- und Umweltschutzes berühren.