Ich hab mich in dieses Thema extra eingelesen, da es ein bisschen schwierigerer ist, als eine normale Steuererklärung. Ich habs so verstanden:
Falls man innerhalb eines Jahres aus Deutschland ins Ausland zieht gelten eigene Regeln, diese sind gar nicht so kompliziert. Ich würde auf jeden Fall empfehlen eine Steuererklärung zu machen. Falls man z.B. in 2 Ländern Einkommen hatte, kann man dadurch eine Doppelbesteuerung umgehen.
Falls man das ganze Jahr im Ausland wohnt, sieht es wohl wie folgt aus:
(ich erkläre das mal ganz grob, wie ichs verstanden habe)
- Wenn man außerhalb von Deutschland wohnt, jedoch in Deutschland Geld verdient, ist man ein „Steuerausländer“.
- Jetzt ist es ja so, dass man als angestellte Person (NC) natürlich trotzdem Steuern gezahlt hat, und zwar in Deutschland. Beziehungsweise ist man als selbstständige Person immer noch Steuerpflichtig (Profi)
Daher ergibt sich die Frage: Wie kann ich meine Steuererklärung machen und wo muss ich diese überhaupt abgeben???
- Wie ich das verstanden habe, muss die Steuererklärung in dem Land abgegeben werden, wo sie auch veranschlagt wurde. (Man soll da wohl am besten das Finanzamt nehmen, welches zum Standort der Firma gehört, für die man arbeitet –> also das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften 😉 )
- Man ist als Steuerausländer beschränkt Steuerpflichtig. Das ist wohl nicht ganz so toll. Da gilt kein Grundfreibetrag. Daher ergibt es Sinn zu versuchen, als „unbeschränkt Steuerpflichtig“ zu gelten.
Das geht als Steuerausländer anscheinend indem man eins der folgenden Szenarien nachweisen kann:
1. Mein Einkommen aus Deutschland macht mehr als 90% meines Jahreseinkommens aus.
2. Das Einkommen, was nicht aus Deutschland ist, kommt nicht über den Grundfreibetrag des Jahres
- –> Wenn eins von beidem bei einem zutrifft hat man anscheinend ein Recht auf unbeschränkte Steuerpflicht 😀
Jetzt keine Sorge: Wie ich das verstehe, muss man keinen Handstand machen, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen.
Man macht einfach eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige (ESt 1 A) (Also alles ganz normal! Mantelbogen, richtige Anlagen etc. ) und füllt parallel noch ein bestimmtes Dokument aus: Bescheinigung EU / EWR. Diese Bescheinigung lässt man wohl vom Finanzamt beim momentanen Wohnsitz (ergo nicht Deutschland) ausfüllen.
Um bei der Steuererklärung dann zu vermerken, dass man zusätzlich die Bescheinigung EU / EWR aufgefüllt und angehängt hat, gibt man das beim Mantelbogen an. Hier setzt man beim Mantelbogen in Zeile 98 einen Hacken / eine 1 (Je nach Dokument) und schreibt dazu, dass man die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt und die Bescheinigung EU / EWR im Anhang ist. (Da sich über die letzten Jahre die Zeilenanzahl auf dem Mantelbogen verändert hat, einfach am Ende des Mantelbogens die Augen offen halten. Es könnte z.B. auch Zeile 99-102 sein)